Rechtsgrundlage zur Ausbildung:
Die gegenständliche Ausbildung entspricht den Empfehlungen der WKO für das freie Gewerbe des: Tiermasseur und Tierbewegungslehrer/-trainer und umfasst alle dort geforderten Grundlagen. Die gesamte Ausbildung findet durch oder unter Anleitung eines Tierarztes statt.
Ein Verstoß gegen das Ausbildungsvorbehaltsgesetz liegt nicht vor, da alle gelehrten Inhalte dem Gewerbe des Tiermasseurs entsprechen und keine vorgetragenen Inhalte der Lehre durch die Universitäten vorbehalten sind. Eine entsprechende Bestätigung des zuständigen Bundesministeriums für Gesundheit liegt vor.
Verf.: Mag.a. iur. D. Zorn. 2021/6
Rechtsgrundlagen zu Tätigkeitsfeld:
Die Tätigkeit des: Tiermasseur, Tierbewegungslehrer/-trainer unterliegt dem Gewerbe des Tiermasseurs. Entsprechend dem Berufsbild des Tiermasseurs der WKO ist die gelehrte Tätigkeit am gesunden Tier zur Steigerung des Wohlbefindens sowie zur Gesunderhaltung erlaubt.
Das kranke Tier fällt unter die Behandlungshoheit des Tierarztes und die Intervention ist nur unter Anleitung und Aufsicht des behandelnden Tierarztes erlaubt, sofern der Tiermasseur, Tierbewegungslehrer/-trainer als Hilfesteller gem. Tierärztegesetz in Erscheinung tritt. Die Verantwortung für die Behandlung obliegt dem zuweisenden Tierarzt.
Ein gültiger Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit regelt die Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen Tierarzt und Tierphysiotherapeut.
Verf.: Mag.a iur D. Zorn. 2021/6