Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen...

 Die ARGE-Tierphysiotherapie-Österreich/Akademie orientiert sich in ihren Angeboten nach den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen in Österreich.

Bearbeitet von Frau Mag.a. iur. Dagmar ZORN
Pferde- und Kleintierphysiotherapeutin (ARGE-Tierphysiotherapie-Österreich zertif. 2021/1)
Vorstandsmitglied der ARGE Tierphysiotherapie Österreich
Obfrau der ARGE-Tierphysiotherapie-Österreich/Akademie.
Stand: 5.6.2021

Rechtsgrundlage zur Ausbildung:

Rechtsgrundlage zur Ausbildung:
Ausbildung zum Berufsbild: Tiermasseur und Tierbewegungslehrer/-trainer.
Die gegenständliche Ausbildung entspricht den Empfehlungen der WKO für das freie Gewerbe des Tiermasseurs und umfasst alle dort geforderten Grundlagen. Die gesamte Ausbildung findet durch oder unter Anleitung eines Tierarztes statt. 
Ein Verstoß gegen das Ausbildungsvorbehaltsgesetz liegt nicht vor, da alle gelehrten Inhalte dem Gewerbe des Tiermasseurs entsprechen und keine vorgetragenen Inhalte der Lehre durch die Universitäten vorbehalten sind. Eine entsprechende Bestätigung des zuständigen Bundesministeriums für Gesundheit liegt vor. Verf.: Mag.a. iur. D. Zorn. 2021/6

Rechtsgrundlage zur Tätigkeit: 

Rechtsgrundlagen zum Tätigkeitsfeld:
Entsprechend dem Berufsbild des: Tiermasseur und Tierbewegungslehrer/-trainer der WKO ist die gelehrte Tätigkeit am gesunden Tier zur Steigerung des Wohlbefindens sowie zur Gesunderhaltung erlaubt. 
Das kranke Tier fällt unter die Behandlungshoheit des Tierarztes und die Tätigkeit des Tiermasseur und Tierbewegungslehrer/-trainer ist nur unter Anleitung und Aufsicht des behandelnden Tierarztes erlaubt, sofern der (Tierphysiotherapeut) Tiermasseur und Tierbewegungslehrer/-trainer als Hilfesteller gem. § 15 Tierärztegesetz 2021 in Erscheinung tritt. Die Verantwortung für die Behandlung obliegt dem zuweisenden Tierarzt. 
Ein aktueller Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit regelt die Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen Tierarzt und (Tierphysiotherapeuten), Tiermasseuren und Tierbewegungslehrer/-trainer in Österreich. 
Siehe: News (16.6.2021)
Verf.: Mag.a. iur. D. Zorn. 2021/6
 
FAQ Rechtsanfrage/Mag.a. D. Zorn
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